Ablauf & Kosten
Erstgespräch
In einem Erstgespräch können Sie mich und meine Arbeitsweise kennenlernen, Rahmenbedingungen und organisatorische Fragen können geklärt werden. Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird mit 85€ in Rechnung gestellt.
Da es sich hierbei um KEINE Behandlung handelt, kann das Erstgespräch nicht mit der Krankenkassa abgerechnet werden.
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Folgegespräche
Am Beginn der Behandlung werden wir Ihre Problemsituation und Ihre Anliegen gemeinsam analysieren, realistische Therapieziele festlegen und ein Behandlungsplan wird erstellt.
Klinisch-psychologische Leistungen (Beratung, Behandlung, Selbsterfahrung und Supervision) dauern, falls nicht anders vereinbart, 50 Minuten und werden mit 100€ in Rechnung gestellt.
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Klinisch-psychologische Diagnostik (Privatdiagnostik)
Nach Klärung der Fragestellung wird ein Termin zur Testdiagnostik stattfinden. Es folgt die Befunderhebung und ein Termin zur Befundbesprechung. Der Preis für eine solche Diagnostik richtet sich nach der Fragestellung und den verwendeten Testverfahren und ist daher auf Nachfrage bei mir einzuholen.
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Absageregelung
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Können Sie einen vereinbarten Termin doch nicht wahrnehmen, bitte ich Sie mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Absagen, die später erfolgen, werden zur Gänze in Rechnung gestellt.
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Kostenübernahme:
Seit Jänner 2024 wird ein Teil der Kosten für eine klinisch-psychologische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Je nach Versicherung liegt der Kostenzuschuss zwischen 30 und 45 Euro.
Sollten Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, klären Sie bitte im Vorfeld ab, ob diese die Kosten einer klinisch-psychologischen Behandlung übernimmt.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit Honorarnoten...:
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... über eine klinisch-psychologische Beratung/Behandlung am Jahresende mittels Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen oder
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... über Selbsterfahrung, Supervision etc., die Sie aus beruflichen Gründen in Anspruch nehmen, im selbstständigen Bereich als Betriebsausgabe und im angestellten Verhältnis als Werbekosten geltend zu machen.
Eine klinisch-psychologische Diagnostik (Privatdiagnostik) bedeutet, Sie benötigen keine Überweisung von Ärzt:innen/Therapeut:innen, können die Rechnung aber auch nicht bei Ihrer Krankenkassa einreichen. Die Dauer ergibt sich aus der Fragestellung und den erforderlichen wissenschaftlich fundierten klinisch-psychologischen Testverfahren. Auf Wunsch kann ein schriftlicher Befund werden bzw. die Behandlung darauf aufgebaut werden.
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Zuschusstopf für Studierende:
Seit Herbst 2021 ist es für Studierende möglich, über die ÖH-Website einen Antrag, nicht nur für Psychotherapie, sondern auch für die klinisch-psychologische Behandlung zur finanziellen Unterstützung im Umfang von bis zu 250€ zu stellen.
Näheres dazu entnehmen Sie bitte folgendem Link: https://www.oehweb.at/wp-content/uploads/2022/11/Richtlinien-Zuschusstopf.pdf
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